Echtes Foto von dir, nur retuschiert (Licht, Farbe, Hautton)
Warum · Technische Bildbearbeitung verändert die Aussage nicht.
Empfehlung · Keine Kennzeichnung nötig. Auf realistische, ungewöhnliche Eingriffe achten.
Kennzeichnungs-NavigatorWichtiger Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Ein redaktioneller Navigator durch Artikel 50 EU AI Act, für Selbstständige, Coaches, Autor:innen und kleine Unternehmen im DACH-Raum. Schnell entscheidbar, ohne juristisches Geflecht, mit Beispielen, Formulierungen und klaren Grauzonen.

Eine erste Orientierung in unter einer Minute. Für den genauen Einzelfall nutze danach die ausführliche Entscheidungshilfe.
Rein private Inhalte sind nicht erfasst.
Würde eine durchschnittliche Person ihn für echt halten?
Mehr als „kurz drüberlesen“.

Der KI-Kennzeichnungs-Navigator: Damit du weißt, was du kennzeichnen musst.
Der komplette Praxis-Ratgeber zur KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: alle Regeln, Ausnahmen, Formulierungs-Bausteine, Checklisten und Fallbeispiele in einem PDF. Sofort lesbar, ohne Anmeldung, ohne E-Mail.
Kostenlos, ohne Newsletter-Pflicht. Stand: Juni 2026.
Vier Transparenzpflichten aus Art. 50 EU AI Act. Verbindlich ab 2. August 2026 für alle, deren Inhalte auf dem europäischen Markt erscheinen.
Chatbots, virtuelle Assistenten: Hinweispflicht vor der ersten Interaktion.
Texte, Bilder, Audio, Video: maschinen- und menschenlesbare Kennzeichnung.
Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen.
Besondere Offenlegung bei täuschend echten Inhalten oder Themen öffentlichen Interesses.
Bei der Kennzeichnung von KI-Inhalten wird oft alles in einen Topf geworfen. Dabei ist die Unterscheidung wichtig: generiert, modifiziert oder allgemein gekennzeichnet.

Der Inhalt ist vollständig oder überwiegend durch KI entstanden. Beispiel: ein Blogartikel, den du nur noch leicht geglättet hast, oder ein Bild, das komplett aus Midjourney kommt.
Ein bereits vorhandener Inhalt wurde mit KI verändert: Retusche, Hintergrundanpassung, Freistellung, Face-Swap oder Stimmveränderung. Der ursprüngliche Output stammt von dir oder einem Dritten.
Ein generisches Basis-Label für den KI-Bezug, ohne genaue Aussage zur Entstehungsart. Praktisch, wenn du in einer kurzen Caption oder einem Impressum nur den grundsätzlichen Bezug angeben willst.
Weil Transparenz Vertrauen schafft. Und weil es einen Unterschied macht, ob ein Inhalt komplett aus der KI kommt oder nur nachbearbeitet wurde. Nicht nur „irgendwie KI" kennzeichnen - sondern klar, verständlich und passend zum tatsächlichen Prozess.
Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Die Pflichten aus Art. 50 EU AI Act gelten für Inhalte, die ab diesem Datum neu erstellt, veröffentlicht oder wesentlich bearbeitet werden.
Beantworte die Fragen in der Reihenfolge. Du landest bei einem von drei Status: Pflicht, keine Pflicht oder Grauzone.
Rein private Nutzung ist vom EU AI Act nicht erfasst. Sobald du etwas beruflich oder geschäftlich veröffentlichst, gelten die Regeln.
Jedes Modul fasst zusammen, was gilt, was nicht und wo die typischen Fehler sitzen. Tiefer einsteigen mit dem Pfeil rechts.
Texte sind der Bereich mit den meisten Ausnahmen. Entscheidend ist, ob der Inhalt ein Thema von öffentlichem Interesse berührt - und ob ein Mensch redaktionell verantwortet.
Für Bilder zählt der visuelle Gesamteindruck: Könnte eine durchschnittliche Person das Bild für echt halten? Wenn ja, gilt es als Deepfake im Sinne des AI Act.
Vollständig KI-generierte oder deepfake-haltige Videos sind kennzeichnungspflichtig. Reine technische Bearbeitung - Schnitt, Untertitel, Farbkorrektur - ist es nicht.
Synthetische Stimmen und geklonte Stimmen sind immer kennzeichnungspflichtig - auch wenn es deine eigene Stimme ist, die geklont wurde.
Chatbots sind in fast allen Fällen kennzeichnungspflichtig. Nur wenn offensichtlich ein Roboter spricht, entfällt der explizite Hinweis - auf diese „Offensichtlichkeit“ sollte man sich aber nicht verlassen.
Bei Büchern und Kursmaterial zählt - wie bei Texten - die redaktionelle Verantwortung. Wer prüft, überarbeitet und mit eigenem Namen unterzeichnet, muss in der Regel nicht kennzeichnen.
Vom KI-Profilbild bis zum FAQ-Bot: Situation, Einschätzung, Begründung, Empfehlung. Direkt anwendbar.
Warum · Technische Bildbearbeitung verändert die Aussage nicht.
Empfehlung · Keine Kennzeichnung nötig. Auf realistische, ungewöhnliche Eingriffe achten.
Warum · Mischung aus Realität und Erzeugnis. Je echter der Hintergrund, desto näher am Deepfake.
Empfehlung · Im Zweifel kennzeichnen: „Hintergrund mit KI generiert“.
Warum · Realistisch wirkende Person in nicht existierender Situation = Deepfake.
Empfehlung · Sichtbarer Hinweis am Bild: „KI-generiert“.
Warum · Reine Marketingtexte, die primär Produkte oder Dienstleistungen bewerben, fallen in der Regel nicht unter Art. 50 Abs. 4.
Empfehlung · Achtung: Enthält der Text substanzielle Informationen zu politischen, gesundheitlichen oder gesellschaftlich relevanten Themen, prüfe im Zweifel die Transparenzpflichten - oder kennzeichne freiwillig.
Warum · Synthetische Stimmen fallen ausdrücklich unter Art. 50.
Empfehlung · Text-Einblendung oder Caption: „Stimme mit KI erzeugt“.
Warum · Untertitel sind technische Hilfsfunktion ohne Inhaltserzeugung.
Empfehlung · Keine Pflicht.
Warum · KI als Recherchewerkzeug, du verantwortest den Text.
Empfehlung · Optional ein Hinweis im Vorwort, gesetzlich nicht nötig.
Warum · Substanzielle redaktionelle Kontrolle fehlt, Werk ist überwiegend synthetisch.
Empfehlung · Hinweis im Impressum oder am Werk.
Warum · Art. 50 Abs. 1: Nutzer:innen müssen wissen, dass sie mit KI sprechen.
Empfehlung · Hinweis vor oder bei erster Interaktion im Chatfenster.
Warum · Künstlerisches, klar stilisiertes Cover ohne realistische Personen.
Empfehlung · Hinweis im Impressum genügt, oft freiwillig.
Warum · Wenn das Produkt nicht so aussieht wie auf dem Bild, droht Irreführung (UWG).
Empfehlung · Realistische, abweichende Produktbilder kennzeichnen oder echte Fotos nutzen.
Warum · Fake-Testimonial. Verstößt zusätzlich gegen UWG-Vorschriften.
Empfehlung · Niemals KI-Personen als echte Kund:innen ausgeben.
Warum · Interner Kreis, redaktionell verantwortet.
Empfehlung · Transparenz im Vorwort empfohlen.
Warum · Werbliche Kommunikation, kein öffentliches Interesse.
Empfehlung · Keine Pflicht, freiwilliger Hinweis erlaubt.
Warum · Auch interne Chatbots fallen unter Art. 50 Abs. 1.
Empfehlung · Hinweis im Bot: „Ich bin ein KI-Assistent.“
Sechs Bausteine, die über die reine Kennzeichnung hinausgehen: Inventar, Mini-Policy, Marketing, Deepfake-Testimonials, Datenschutz und Schulung.
Ein einfaches Inventar zeigt im Ernstfall, wo KI eingesetzt wird und wo Kennzeichnung relevant ist. Beispielvorlage:
| Bereich | Tool | Inhaltstyp | Nutzung | Relevanz |
|---|---|---|---|---|
| Marketing | ChatGPT | Texte | Posts, Newsletter, Blogentwürfe | Keine Pflicht |
| Social Media | Midjourney | Bilder | Symbolbilder, Reels-Cover | Grauzone - besser kennzeichnen |
| Podcast | ElevenLabs | Audio | Voice-Over, Intros | Kennzeichnungspflicht |
| Website | Eigener Chatbot | Chatbot | FAQ, Lead-Qualifizierung | Kennzeichnungspflicht |
| Buchprojekt | Claude | Text | Rohentwürfe, Lektoratshilfe | Keine Pflicht |
Für Recherche, Brainstorming, Textentwürfe, Bildkonzepte, Übersetzungen, Code-Snippets, Voiceovers.
Bei sensiblen Kundendaten, Gesundheits- oder Rechtsthemen ohne fachliche Prüfung, bei vertraulichen Inhalten Dritter.
Jeder öffentlich verbreitete Text, jedes Bild mit Realitätsbezug, jedes Audio, jede Aussage über Dritte.
Bei Deepfakes, synthetischen Stimmen, Chatbots, Bildern mit realistischem Bezug, Texten zu öffentlichen Themen ohne substanzielle Prüfung.
Sobald Kundendaten in KI-Tools landen, kommt Datenschutz dazu. Drei typische Stellen:
Speichert das Tool Nutzeranfragen? Wo? Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung?
Werden Kundendaten an Drittanbieter (USA) übermittelt? DPF-Status?
Sensible Daten (Gesundheit, Finanzen) nie ohne Rechtsgrundlage in KI-Tools.
Kompakt, ausdruckbar, sofort einsetzbar. Vor jeder Veröffentlichung, für jeden Kanal.
Direkt einsetzbare Formulierungen für Social Media, Website, Chatbot, Video, Podcast und Impressum.
„Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.“
„Dieser Beitrag entstand mit KI-Unterstützung und wurde von mir inhaltlich geprüft und verantwortet.“
„Bild: KI-generiert (Midjourney).“
„Auf dieser Website werden KI-gestützte Tools zur Content-Erstellung eingesetzt. KI-generierte Inhalte sind entsprechend gekennzeichnet. Für alle veröffentlichten Inhalte übernehme ich die redaktionelle Verantwortung.“
„Ich bin ein KI-Assistent und helfe dir bei Fragen zu unseren Kursen. Bei komplexen Anliegen leite ich dich gerne an einen Menschen weiter.“
„Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte.“
„Diese Episode wurde mithilfe einer KI-Stimme (ElevenLabs) produziert.“
„Für dieses Werk wurden KI-Systeme als Schreib- und Kreativwerkzeuge eingesetzt.“
„Dieses Modul enthält KI-unterstützte Inhalte. Alle Aussagen wurden redaktionell geprüft und verantwortet.“
„Hinweis: Du schreibst hier mit einem KI-Assistenten. Für persönliche Anliegen wende dich bitte direkt an unser Team.“
„Produktdarstellung mit KI-generierten Visualisierungen. Das tatsächliche Produkt kann in Details abweichen.“
„Symbolbild, KI-generiert.“
„Dieses Werk wurde unter Verwendung generativer KI-Systeme erstellt. Inhalte wurden redaktionell geprüft, können aber Fehler enthalten und ersetzen keine fachliche Beratung.“
„Im Schreibprozess wurden KI-Werkzeuge für Recherche und Strukturarbeit eingesetzt. Die literarische Gestaltung verantwortet die Autorin.“
In diesen Fällen lohnt sich Vorsicht. Im Zweifel: kennzeichnen - das schützt vor Abmahnungen und stärkt Vertrauen.
Je näher der Hintergrund an einem realen Ort, desto eher empfiehlt sich ein Hinweis. Stilisierte Hintergründe sind unkritisch.
Sobald ein virtueller Charakter wie eine echte Person wirkt, muss klar werden, dass es KI ist - auch in Bio und Postings.
Reiner Schnitt ist frei. Werden ganze Szenen, Stimmen oder Gesichter generiert, kippt es in die Pflicht.
Wer wirklich substanziell prüft, ergänzt und verantwortet, fällt unter die Ausnahme. „Drüberlesen“ reicht ausdrücklich nicht.
Intern ist die Pflicht meist nicht einschlägig. Sobald Material öffentlich erscheint und Themen öffentlichen Interesses berührt, gilt der reguläre Maßstab.
Art. 99 EU AI Act regelt Bußgelder. Für Soloselbstständige und KMU gilt jeweils der niedrigere Wert.
| Verstoß | Maximales Bußgeld |
|---|---|
| Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) | 35 Mio. € oder 7 % Weltumsatz |
| Verletzung Transparenzpflichten (Art. 50) | 15 Mio. € oder 3 % Weltumsatz |
| Falsche Angaben gegenüber Behörden | 7,5 Mio. € oder 1 % Weltumsatz |
Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach § 3a UWG. Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände können auf Unterlassung klagen.
Die Fälle, die in der Praxis am häufigsten auftauchen: Profilbild, Reel-Stimme, Buch, Chatbot, Bildbearbeitung. Mit Rechtslogik, Beispielen und Empfehlung.
Art. 50 EU AI Act verlangt Kennzeichnung, wenn ein KI-Bild so realistisch wirkt, dass eine durchschnittliche Person es für ein echtes Foto halten könnte (Deepfake-Kriterium). Abstrakte oder stilisierte KI-Avatare fallen nicht darunter, solange klar ist, dass es kein echtes Foto ist.
Echtes Foto, leichte KI-Retusche (Licht, Hautglättung)
Keine Kennzeichnungspflicht, der semantische Inhalt bleibt gleich.
Vollständig KI-generiertes Porträt, das wie ein echtes Foto wirkt
Tendenz zur Kennzeichnungspflicht, weil eine real wirkende Person in einer nicht existierenden Situation gezeigt wird.
Offensichtlicher KI-Avatar, Comic, stilisierter Look
In der Regel keine Pflicht, weil für Nutzer:innen klar erkennbar ist, dass es nicht echt ist.
Bei fotorealistischen Business-Bildern (LinkedIn, Website, Speaker) im Zweifel kennzeichnen: „Profilbild mit KI erstellt“.
Synthetische Stimmen, Voice Cloning und Audio-Deepfakes fallen ab 2. August 2026 ausdrücklich unter die Transparenzpflichten aus Art. 50 AI Act, sobald die Stimme wie eine echte Person wirkt.
Reel mit KI-Stimme (Voiceover, Erklärvideo)
Kennzeichnungspflicht: gesprochener Hinweis am Anfang oder Text im Video bzw. in der Caption.
Menschliche Stimme, nur technisch bearbeitet (Rauschen, EQ, Schnitt)
Keine Kennzeichnungspflicht, da reine technische Bearbeitung ohne inhaltliche Täuschung.
Stimmklon einer realen Person ohne Einwilligung
Zusätzlich heikel wegen Persönlichkeitsrechten, unabhängig vom AI Act.
Formulierungsvorschlag: „Hinweis: Die Stimme in diesem Video wurde mit KI erzeugt.“
Der AI Act zielt bei Texten auf Inhalte, die weitgehend von KI stammen, und auf Themen öffentlichen Interesses ohne echte redaktionelle Verantwortung. KI-Texte mit substanzieller menschlicher Überarbeitung gelten in vielen Auslegungen als nicht kennzeichnungspflichtig.
KI nur als Recherchewerkzeug
Du nutzt KI wie eine Suchmaschine, schreibst aber selbst. Keine Kennzeichnungspflicht.
KI liefert Entwürfe, du überarbeitest substanziell
Du verantwortest das Werk redaktionell. In der Regel keine gesetzliche Pflicht, freiwilliger Hinweis im Impressum möglich.
Buch weitgehend von KI geschrieben, nur oberflächlich geprüft
Kennzeichnung wird erwartet, besonders bei Sachbüchern zu sensiblen Themen.
Musterhinweis fürs Impressum: „Für dieses Werk wurden KI-Systeme als Schreib- und Recherchewerkzeuge genutzt. Die finale Fassung wurde redaktionell geprüft und verantwortet.“
Art. 50 Abs. 1 AI Act: Wenn ein KI-System direkt mit Menschen interagiert (Chatbot, Voicebot), muss die Person wissen, dass sie mit einer Maschine spricht. Verantwortlich ist der Betreiber der Website, auch wenn der Bot von einem Drittanbieter stammt.
Chatbot wirkt wie ein Mensch oder ersetzt menschliche Kommunikation
Hinweis vor oder bei der ersten Interaktion: „Ich bin ein KI-Assistent ...“
Sehr technische Oberfläche, überall mit „KI-Assistent“ gelabelt
Kann als offensichtlich gelten. Auf der sicheren Seite bist du trotzdem mit einem kurzen Hinweis.
Fremder Chatbot, eingebunden in deine Seite
Du bleibst selbst für die Kennzeichnung verantwortlich, nicht der Toolanbieter.
Pflichtbaustein im Chatfenster: „Hinweis: Du schreibst hier mit einem KI-Assistenten, nicht mit einem Menschen.“
Kennzeichnungspflichtig ist KI-Bearbeitung dann, wenn ein realitätsnaher, täuschender Eindruck entsteht (Deepfake). Reine technische Bildbearbeitung ohne wesentliche Inhaltsänderung ist ausdrücklich ausgenommen.
Helligkeit, Kontrast, Farben, Rauschen, leichte Hautglättung, Zuschnitt
Aussage des Bildes bleibt identisch, Motiv wird nur optimiert.
Hintergrund-Tausch in realitätsgetreuen Ort, Personen oder Objekte hinzufügen/entfernen, Face-Swap
Es entsteht eine neue Realität, die echte Personen und Situationen betrifft.
Studio-Foto in KI-Business-Setting versetzt, Produktfoto mit komplett generiertem Hintergrund
Hängt vom Realismusgrad und der Erwartungshaltung ab. Im Zweifel kennzeichnen.
Faustregel: Retusche gleich Optimierung ohne neue Story, keine Pflicht. Manipulation gleich neue oder stark veränderte Story, Kennzeichnung.
Die praktischen Detailfragen, die in Workshops und Beratungen immer wieder auftauchen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist keine lückenlose Dokumentation. Ein einfaches KI-Inventar ist aber dringend empfohlen, um im Ernstfall belegen zu können, wo und wie KI eingesetzt wurde.
Durch Versionierung (Originalentwurf vs. finale Fassung), Notizen zu Quellen und Änderungen, klare Verantwortlichkeiten. Eine Word-/Notion-Tabelle reicht meist aus.
Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Wer alte Inhalte überarbeitet und neu veröffentlicht, sollte sie nach den neuen Regeln bewerten.
Nicht zwingend. Eine Nachkennzeichnung kann aber Vertrauen schaffen, besonders bei reichweitenstarken Posts mit realistischen KI-Bildern oder Stimmen.
Bußgelder bis 15 Mio. € oder 3 % Weltumsatz sind möglich, in der Praxis greift der niedrigere Wert. Realistischer sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutz nach § 3a UWG.
Nein, ein globaler Disclaimer ersetzt nicht die Kennzeichnung am einzelnen Inhalt. Bei Deepfakes, synthetischen Stimmen und Chatbots ist die Kennzeichnung am Ort der Wahrnehmung Pflicht.
Nein. Reine Marketing- und Werbetexte, die primär Produkte oder Dienstleistungen bewerben, fallen in der Regel nicht unter Art. 50 Abs. 4. Enthält der Text aber substanzielle Informationen zu politischen, gesundheitlichen oder gesellschaftlich relevanten Themen, prüfe im Zweifel die Transparenzpflichten - oder kennzeichne freiwillig. Sobald du KI-Bilder mit Personen oder Fake-Testimonials einsetzt, sieht es anders aus.
Sobald der Text über reine Werbung hinausgeht und substanzielle Informationen zu politischen, gesundheitlichen oder gesellschaftlich relevanten Themen liefert. Beispiel: Ein Longread, der nicht nur ein Nahrungsergänzungsmittel bewirbt, sondern detailliert über Impfungen oder Wahlprogramme informiert. Im Zweifel freiwillig kennzeichnen.
Dieselbe Regel wie bei jedem anderen Tool: Stilisierte Bilder frei, realistische Bilder mit Wirklichkeitsbezug kennzeichnen.
Immer kennzeichnen, auch bei Klonen der eigenen Stimme. Hörer:innen müssen wissen, dass sie mit einer KI-Stimme interagieren.
Kennzeichnen. Das schützt vor Abmahnungen, ist juristisch immer auf der sicheren Seite und stärkt das Vertrauen deiner Zielgruppe.
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