KI-Recherche allein ist nicht kennzeichnungspflichtig
Der AI Act zielt bei der Kennzeichnung vor allem auf synthetische Inhalte: Texte, die von KI erzeugt oder substanziell verändert wurden. Der Rechercheprozess dahinter ist davon nicht erfasst.
Nutzt du KI wie eine Suchmaschine, also für Zusammenfassungen, Ideensammlung oder Quellenhinweise, und schreibst dein Buch selbst, brauchst du aus rechtlicher Sicht keine KI-Kennzeichnung.
Aus Transparenz- oder Positionierungsgründen kannst du trotzdem freiwillig im Vorwort oder Impressum erwähnen, dass du KI-Tools zur Recherche eingesetzt hast. Das ist eine Vertrauensfrage, keine Pflicht.
Für die Recherche zu diesem Buch wurden KI-gestützte Tools verwendet. Die Auswahl und Bewertung der Inhalte erfolgte durch die Autorin.
