Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) regelt Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte. Die finale Leitlinie der Europäischen Kommission vom 20. Juli 2026 gibt Orientierung für die praktische Anwendung.
Wichtig für die Einordnung: Das Gesetz richtet sich primär an Anbieter von KI-Tools wie OpenAI, Midjourney, ElevenLabs oder Adobe und an Betreiber (Deployer), die solche Systeme zur Veröffentlichung von Inhalten nutzen. Nicht per se an einzelne Autor:innen, die KI lediglich als Schreibwerkzeug einsetzen.
Verstöße gegen Art. 50 können mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Für Einzelautoren praktisch nicht relevant, aber ein Indikator für den regulatorischen Ernst.
